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Kredit steuerlich absetzen - so ist das möglich!

Kredit steuerlich absetzen - so ist das möglich!

Kredit steuerlich absetzen - ist das möglich?

Die Kosten für einen Kredit (Zinsen, Bearbeitungsgebühren, etc.) können in der Kredit Steuererklärung zum Teil geltend gemacht werden, wenn die Kreditgewährung in Zusammenhang mit erzielten Einkünften steht. Dabei fallen solche Belastungen für einen Kredit unter die Betriebs- und Werbungskosten an.

Neben den Kreditkosten sollten auch die Beschaffungskosten für Wirtschaftsgüter in der Kredit Steuererklärung aufgeführt werden. Über die Afa (Absetzung für Abnutzung – hierzu gibt es eine AfA Tabelle) kann dann der Kreditnehmer durch das mit einem Kredit finanzierte Wirtschaftsgut über 3 Jahre weiteren Steuern einsparen.

Welche Kreditzinsen können von der Steuer abgesetzt werden?

Wie bereits erwähnt, sind die Kreditzinsen dann steuerlich absetzbar, wenn der Kredit zur Erzielung von steuerlichen Einkünften verwendet wird. Gerade von Selbstständigen sowie Unternehmern werden größere sowie kleinere Beträge für Investitionen in Wirtschaftsgütern über Kredit finanziert, welche von ihnen auch zur Leistungserfüllung ihrer unternehmerischen Tätigkeit benötigt werden. Aus diesem Grund sind die Kosten für einen solchen Kredit abzugsfähig und der Kredit steuerlich absetzen kann hier dafür sorgen, dass dadurch die Steuerlast vermindert wird. Auch kann im Rahmen der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ ein Kredit, zum Beispiel Immobilienkredit, aufgenommen werden.

Dies kann dazu dienen, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, Modernisierungsarbeiten oder auch Instandhaltungsaufwendungen durchzuführen. Die für einen solchen Kredit im Rahmen der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ anfallenden Kosten für die Kreditbeschaffung sowie die hier anfallenden Zinsbelastungen sind dann ebenfalls steuerlich abzugsfähig und auch hier kann dann der Vorgang Kredit steuerlich absetzen durchgeführt werden.

Was genau kann von der Steuer abgesetzt werden?

1.Immobilienkredite

Für ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung bei einem Immobilienkredit kann der Vermieter die für einen solchen Immobilienkredit die komplette Zinszahlung in der Steuererklärung als Werbungskosten deklarieren. Auch hier hilft bei der Entscheidungsfindung ein Kredit Vergleich im Internet. Kredit steuerlich absetzen für einen Immobilienkredit geht in diesem Zusammenhang auch bei weiteren Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen können. Hier können beispielsweise auch die Kosten für die in Verbindung stehende Kontoführungsgebühren oder auch dabei in Anspruch genommene Kosten für eine Finanzierungsberatung geltend gemacht werden.

Wenn dann die steuerpflichtige Person einen Teil der Immobilie selbst benutzt, reduziert sich dann der abzugsfähige Anteil im Verhältnis auf den Anteil der vermieteten Wohnfläche. Wenn ein Vermieter sich dann 2 getrennte Kredite für den vermieteten Wohnraum und für die selbstgenutzt Wohnfläche aufnimmt, macht es für ihn dann einfacher mit der Feststellung und Abrechnung. Wenn es sich jedoch um eine Doppelhaushälfte oder ein Mehrfamilienhaus handelt, in denen auch der Vermieter selbst wohnt, sind hier auch eine getrennte Kreditaufnahme sowie eine getrennte Kontoführung für den Nachweis beim Finanzamt in der Steuererklärung sinnvoll.

2.Autokredite

Ein beruflich genutzter PKW wird von einer selbständigen Person über einen Autokredit finanziert und somit dürfen hier auch die anfallenden Zinsen von der Steuer in der Steuererklärung aufgeführt werden. Sollte dieser PKW auch privat verwendet werden, muss hier die selbstständige Person ermitteln, ob hier die 1 Prozent-Regel anzuwenden ist oder ob es hier sinnvoller ist, ein Fahrtenbuch zu führen.

Grundsätzlich können nur die in Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit durchgeführten Fahrten steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden. Dabei gibt es jedoch zu der Thematik „PKW-Nutzung“ eine sehr vielfältige Rechtsprechung.

Deshalb ist es hier sinnvoll, um abzuklären, welche Regelung hier für den Kreditnehmer am sinnvollsten, ist, einen Steuerberater hinzuziehen. Wenn hier dann für die Beratungsleistungen durch den Steuerberater zusätzliche Kosten anfallen, können diese ebenfalls abgesetzt werden.

3.Bildungskredite

Wenn von einer auszubildenden Person, von Studenten oder Arbeitnehmern für eine Aus- und Weiterbildung ein Kredit dazu aufgenommen wird, können auch hier die gezahlten Zinsen sowie die weiteren anfallenden Kreditkosten (Bearbeitungsgebühren, etc.) in der Erklärung für die Steuer angeführt werden. Dabei kommt es auf die jeweilige Konstellation an, ob diese als Sonderausgaben oder als Werbungskosten angegeben werden sollten. Beide Angaben wirken sich dann auf das zu versteuernde Einkommen aus.

Andere Ratenkredite

Wenn beruflich notwendige Investitionen, wie zum Beispiel eine Zweitwohnung, eine Büroausstattung oder ein beruflich bedingter Umzug, erforderlich ist und ansteht und diese mit einem Ratenkredit finanziert werden, können die hier anfallenden Zinsen sowie weitere Kosten in Zusammenhang mit dem Ratenkredit ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn aus dem hierbei abgeschlossen Kreditvertrag klar ersichtlich wird, für welche genaue Ausgabe, die das Einkommen betrifft, der hier in Auftrag gegebene Kredit verwendet wird.

Wenn Reparaturen an einem Mehrfamilienhaus, das vermietet ist, ebenfalls über einen Kredit finanziert werden, dient dies Finanzierungsart zum Werterhalt der Immobilie und dadurch auch zur Sicherstellung der Mieteinnahmen. Deshalb sind dann für einen solchen Kredit die Zinsen sowie anderweitige Kosten ebenfalls absetzbar.

Finanzierung über den Zahnarzt

In der Regel beteiligt sich das Finanzamt nur an betrieblich oder beruflich bedingten Kosten. Die Kosten der privaten Lebensführung sind jedoch nicht absetzbar und somit auch nicht die zur Finanzierung hierfür bezahlten Kreditzinsen, wie zum Beispiel für den Kauf eines Autos. Die Ausnahme davon sind jedoch die Finanzierung von Krankheitskosten, Unterhalt, Pflege sowie andere Härtefälle. Diese können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Wenn zum Beispiel der Eigenanteil für einen Zahnersatz oder Brillen, etc., sehr hoch ist, können diese innerhalb von einem Jahr steuerlich als außergewöhnliche Belastungen genutzt werden. Eine Komplettsanierung von Zähnen kann heutzutage 10.000 Euro und mehr kosten. Hier wird dann teilweise eine Finanzierung über einen Kredit vorgenommen. Wenn hier dann noch weitere Kosten im Jahr des Ansatzes dazu kommen, können hier dann auch die Kreditzinsen und weitere damit in Zusammenhang stehende Kosten für eine solche Finanzierung steuerlich absetzbar sein.

Die AfA-Tabelle und wie sich als Freiberuflicher oder Selbstständiger die Anschaffungen von der Steuer absetzen lassen

Ein sehr interessantes Thema ist die Möglichkeit, Herstellungs- oder Anschaffungskosten im Bereich der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend zu machen. Das ist dann nicht nur dann möglich, wenn von einem Arbeitnehmer oder Unternehmen während seiner Tätigkeit als Arbeitsmittel, welche er im Laufe des Jahres kauft, absetzen kann. Hier sind auch bei einer Baufinanzierung die Kosten für eine Immobilie für den Zeitraum der angenommen Nutzungszeit absetzbar, wenn diese entweder betrieblich genutzt oder vermietet wird Dazu gehören die Baukosten, der Kaufpreis oder auch die Kaufnebenkosten bei dem Erwerb von einem Grundstück.

Dabei sind der genauen Richtlinien in den AfA-Tabellen enthalten. Somit ist dort jedes Wirtschaftsgut mit der dazugehörenden dort erwähnten Nutzungsdauer gelistet. Die Angaben basieren allerdings auf Erfahrungswerte. Hierbei lassen sich die Anschaffungskosten dann über die entsprechende Anzahl von Jahren steuerlich verteilen und anwenden. Neben den AfA-Tabellen AV für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter gibt es noch für die branchenspezifischen Anschaffungen auch entsprechende Tabellen, die dort mit aufgeführt sind, dazu. Auch sind dann genaue Unterteilungen der dort aufgeführten Wirtschaftsgüter für bestimmte Berufsgruppen enthalten. Was die Immobilien anbelangt, so gibt es hierzu besondere Regelungen, die nach den jeweiligen Baujahren eingestuft sind.

Wie bereits mehrmals erwähnt, gibt es jedoch für eine selbst komplette bewohnte Immobilie keine Möglichkeit, dass hier ein gewisser Teil der Investition in Form einer Abschreibung steuerlich genutzt werden kann.

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