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Bereitstellung Zinsen - was muss man als Verbraucher wissen

Bereitstellung Zinsen - was muss man als Verbraucher wissen

Was sind Bereitstellung Zinsen?

Es ist relativ einfach, parkt der Autofahrer sein Auto auf einem bewachten Parkplatz, muss er dafür zahlen. Nicht anders verhält sich im Bankenbereich. Erhält der Kunde zum Beispiel ein Baudarlehen und parkt es bis zum Abruf auf seiner Bank, muss er quasi an die Bank eine „Parkgebühr“ dafür bezahlen.

Hierbei handelt es sich um Sollzinsen eines vom Darlehensnehmer noch nicht abgerufenen Bankkredits. Die Banken sehen sich in diesem Bereich nicht als „kostenloser Parkplatz“, sondern auch in diesem Fall als Kreditinstitut, deren Aufgabe es ist, Zinsen zu kassieren. So auch in diesem Fall. Sparkassen und Banken berechnen nicht nur Zinsen auf Kapital, welches der Kunde schon erhalten hat, sie berechnen auch auf bewilligte Gelder, welche sich länger als vertraglich vereinbart auf einem Konto des Kreditinstituts zur Auszahlung bereithalten.

Benötigt der Kunde aus verschiedenen Gründen das Kapital nicht zum bereitgestellten Zeitpunkt, fordert die Bank eine Entschädigung in Form von Bereitstellungszinsen. Würde der Kunde das Kapital zum vereinbarten Zeitpunkt abheben, wären ab diesem Tag ja auch Darlehenszinsen fällig. Daher lohnt sich in jedem Fall immer erst ein Kredit Vergleich.

Gibt es hier eine Frist – quasi eine bereitstellungsfreie Zeit?

Man muss jetzt nicht denken, dass die Banken hier den „barmherzigen Samariter“ spielen, denn immerhin verdienen sie nicht wenig an dem bereitgestellten Darlehen inklusive Zinsen über die nächsten Jahre. Dennoch gewährt die Bank nach Abschluss des Darlehens in der Regel dem Kunden für ein paar Monate eine bereitstellungsfreie Zeit. In der Zeit zahlt der Kunde nur Zinsen auf das bereits erhaltene Geld. In der Bauwirtschaft sind Teilbeträge als Ratenkredit nach dem jeweiligen Baufortschritt üblich.

  • Wurde die Frist überzogen, zahlt der Kunde doppelt Zinsen:
  • Zinsen, sogenannte Sollzinsen für den bereits ausbezahlten Teil des Darlehens
  • Zinsen für die Bereitstellung des noch bei der Bank parkenden Kapitals
  • Hinzukommt häufig auch noch von Beginn an, die monatliche Tilgungsrate, respektive die Rückzahlung des geschuldeten Betrags.


Gerade bei einem Baudarlehen beginnt die Tilgungsphase vielfach schon mit der ersten Zahlungsrate auf den vollen Kreditbetrag. Dementsprechend erhöht sich damit auch der zu tilgende Betrag um die von der Bank vereinbarte Tilgungsrate von zum Beispiel 2 Prozent jährlich auf die Darlehenssumme.

Wann muss der Kunde Bereitstellungszinsen zahlen?

Hauptsächlich bei einem Hausbau oder größerem Bauvorhaben lassen sich Bereitstellungszinsen nicht wegdiskutieren, da der Bauherr lediglich nach Teilfertigung des Bauvorhabens zahlt, quasi in Etappen. Insofern wird von dem Darlehen immer nur eine bestimmte Menge Geld abgehoben, wie momentan benötigt wird. In diesem Fall werden so in der Regel als Erstes die Baufirmenrechnung für die Erdarbeiten und Rohbau beglichen, anschließend die verschiedenen Handwerkerrechnungen für den Innenausbau, bis zu den Rechnungen für die Außenanlage. Nicht anders gestaltet sich die Situation, wenn der Bauherr ein schlüsselfertiges Haus neu, von einem Bauträger kauft. Auch hier zahlt der Bauherr ein festgelegtes und vertraglich geregeltes Ratenschema nach der Makler und Bauträgerverordnung in Etappen.

Die Kosten monatlich niedrig halten, mit tilgungsfreien Monaten
Nicht bei allen Banken ist der Tilgungsbeginn gleich. Kreditinstitute wie zum Beispiel die KfW-Förderbank gewährt ein tilgungsfreies Jahr ab der ersten Darlehensauszahlung an, möglich ist auch eine Vereinbarung über einen fixen Starttermin für die Tilgungsphase. So werden die tilgungsfreien Monate explizit im Bereich der Zahlungsmodalitäten niedrig gehalten. Gerade für Bauherren ist dieser Weg in der Anfangsphase sehr entgegenkommend und attraktiv, da in dieser Zeit sehr oft eine Doppelbelastung aus Baufinanzierung und Miete auf den Bauherrn zukommt.

Der Nachteil hierbei ist, dass sich der Schuldenberg während der tilgungsfreien Zeit nicht verringert. Über die gesamte Laufzeit gesehen verteuert sich das gewährte Darlehen von der Bank. Der Bauherr sollte daher spätestens nach der Fertigstellung des Bauvorhabens mit der Tilgung beginnen.

Warum werden von den Banken überhaupt Bereitstellungszinsen verlangt?
Der Kunde zahlt Geld für etwas, was er noch gar nicht erhalten hat? Das mag im ersten Moment etwas seltsam erscheinen, aber bei genauer Betrachtung gibt es für die Bereitstellungszinsen durchaus nachvollziehbare Gründe:

  • Die Kreditinstitute argumentieren damit, dass sie mit dem bereitgestellten Darlehen in finanzieller Form nicht mehr arbeiten können. Sie können es nicht anderweitig als Darlehen vergeben und auch sonst nicht mehr gewinnbringend anlegen. Über die Bereitstellungszinsen der Baufinanzierung holen sich die Banken und Sparkassen den Gewinnausfall von dem Kreditnehmer wieder zurück.
  • Ferner rechtfertigen sich die Kreditinstitute damit, dass sie das für den Kunden bereitgestellte Darlehen häufig selbst erst am Kapitalmarkt beschaffen müssen. Daraus resultierend, müssen die Banken dann auch für das Darlehen Zinsen zahlen. Diese Zinsen holen sie sich über die Bereitstellungszinsen wieder rein.

Wie werden von der Bank die Bereitstellungszinsen berechnet?

Der Darlehensnehmer sollte seinen Darlehensvertrag im Bereich der Berechnungsweise immer sensibel anhand von einem Bereitstellungszins Beispiel überprüfen. Für die Berechnung der Bereitstellungszinsen gibt es bei der Bank zwei Methoden:

  • Üblicherweise kommt bei einer Baufinanzierung in der Regel der anrechenbare Bereitstellungszins zur Anwendung. In der Umsetzung bedeutet es, dass die Bank die Bereitstellungszinsen nur für einen Teil des Kredits berechnet, welcher vom Kunden noch nicht abgerufen wurde.
  • Es gibt bei den Banken auch Darlehen, bei denen sie keinen anrechenbaren Bereitstellungszins verlangen. In diesem Fall muss der Darlehensnehmer die Bereitstellungszinsen stets auf die komplette Darlehenssumme zahlen. Konkret bedeutet es: Selbst wenn der Darlehensnehmer schon einen erheblichen Anteil des Darlehens abgerufen hat, muss er trotzdem auf den gesamten Darlehensbetrag eine Bereitstellungsprovision bezahlen. Für den Darlehensnehmer ist diese Variante wesentlich ungünstiger und viel teurer.

Wie hoch sind in der Regel die Bereitstellungszinsen?

Für den Laien sind die Bereitstellungszinsen nicht sofort als Kostenpunkt erkennbar, da diese nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen. Sehr geschickt verstecken die Banken diese Kosten im Kleingedruckten des Darlehensvertrags. Daher ist es wichtig, dass der Kunde vor der Unterzeichnung genau liest, was im Darlehensvertrag steht. Das ist wichtig, weil der Bereitstellungszins sehr häufig nicht pro Jahr als Sollzins, sondern pro Monat beziffert wird.

Die zu Anfang relativ niedrigen Zinsen von 0,25 % pro Monat ergeben dann auf das Jahr gerechnet stolze 3 % Bereitstellungszinsen. Eine Summe, die knapp doppelt so hoch ist, wie der Kreditnehmer momentan für Baugeld an Sollzinsen zahlt. Nach dem Motto: „Wir machen den Weg frei“, klammern sich selbst jetzt in der Niedrigzinsphase noch viele Banken an den uralten und schon früher eingeführten Satz für Bereitstellungszinsen in Höhe von 3 %.

Das das geliehene Geld billiger ist, als das geparkte Geld, wird von Kritikern schon seit langem bemängelt. Einige Sparkassen und Banken haben daher ihre Bereitstellungszinsen nachgebessert und bis auf Sollzinsniveau gesenkt.

Muss man Bereitstellungsprovision zahlen?

Der Beginn der bereitstellungsfreien Zeit wird von den Banken unterschiedlich gehandhabt. Einige Banken berechnen die Bereitstellungsprovision mit dem Beginn der Darlehenszusage durch die Bank, andere Geldgeber berechnen die Provision erst mit dem Zeitpunkt vom Abschluss des Darlehensvertrags.

Die Bereitstellungsprovision wird fällig, sobald die mit der Bank oder Sparkasse vereinbarte bereitstellungsfreie Zeit abläuft und der Ratenkredit fällig wird. Zieht sich das Bauvorhaben aus irgendwelchen Gründen in die Länge, also quasi länger als geplant, wird es um so wahrscheinlicher, dass der Kreditnehmer als Bankkunde auch Bereitstellungszinsen zahlen muss.

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